Rauchwarnmelder retten Leben!
Wir bieten Ihnen:
- eine individuelle Beratung
- den Verkauf
- DIN-gerechte Montage
- und die Wartung
Alles im Komplettpaket oder auch einzeln, auf Ihre 4 Wände abgestimmt.
Bayerische Bauordnung
§ 46 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder
angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend
auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
(Auszug aus der Bayerischen Bauordnung)